Landesregierung passt Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe an

Mi. 23.10.2024

Das Land Südtirol unterstützt Bürger/innen, die in finanziellen Notlagen sind, mit unterschiedlichen Beiträgen. Auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer nahm die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 22. Oktober mehrere Anpassungen an der Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe vor. Die Änderungen greifen ab dem 21. November.
Zu den wesentlichsten Anpassungen zählen jene zum Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen. Wie von der Landesregierung im Juni vorgegeben, ist es nun möglich, Mieter/innen öffentlicher Wohnungen bei Verstoß gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten auszuschließen. Außerdem wird bei dieser Leistung die Berechnungsgrundlage Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) von 2,22 auf 2,7 angehoben, um damit mehr Menschen zu ermöglichen, um den Beitrag anzusuchen. Auch beim „Beitrag zur angemessenen Entschädigung für Sachwalter“ wird der FwL angehoben. Mit dem Beitrag werden Menschen, die kein oder nur ein sehr niedriges Einkommen erhalten und eine/n Sachwalter/in, unterstützt.
Eine weitere Änderung betrifft den Beitrag „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“. Diese Leistung soll Menschen mit Behinderungen darin bestärken, selbstbestimmt und außerhalb der Ursprungsfamilie zu wohnen und ihren Alltag zu leben. Das Land unterstützt dabei bei der Deckung der Kosten für Begleitung und Assistenz. Durch eine breitere Auslegung der geltenden Bestimmungen werden die Möglichkeiten, den Beitrag zu erhalten, ausgedehnt. „Konkret heißt dies“, so Rosmarie Pamer, „dass man auch dann anspruchsberechtigt ist, wenn man in einer Wohnung lebt, die privaten Organisationen ohne Gewinnabsicht zur Verfügung gestellt werden.“
Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen können auch die neu benannte Leistung „Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Familienlebens“ beanspruchen. Diese richtet sich an Einzelpersonen oder Familien, die bereits eine sozialpädagogische Wohnbegleitung in Anspruch nehmen. Damit gemeint ist, dass Fachkräfte der Sozialsprengel die betreuten Menschen im Alltag hin zu einem selbständigen, autonomen Wohnen und Leben begleiten.

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt
Fotograf: Fabio Bruccoleri

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Landesrätin Rosmarie Pamer