In der vorigen Woche hat die Landesregierung grünes Licht für die Neuausrichtung des ambulanten Betreuungsdienstes gegeben. In der Sitzung vom 17. Dezember wurden nun auch die Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste sowie mehrere Beschlüsse des Sozialwesens angepasst.
Im Zuge der Überarbeitung des ehemaligen Hauspflegedienstes wurde auch dessen bisher geltendes Tarifsystem auf dessen Treffsicherheit überprüft. Zur Folge hat dies, dass das lineare Tarifsystem, das für ambulante Betreuungsdienste zu Hause galt, künftig auch für Dienste in der Tagesstätte gilt. Berechnet wird der Tarif ausgehend von einem Mindesttarif linear mit der Erhöhung des Faktors wirtschaftliche Lage, bis der Höchsttarif erreicht ist.
Eine Gleichstellung gibt es ab 1. Jänner 2025 zwischen Seniorenmensa und „Essen ohne Zustellung“, bei denen auf ein vierstufige Tarifmodell gewechselt wird. „Mit dieser Änderung“, so Landesrätin Rosmarie Pamer, „soll vor allem Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen entgegengekommen werden, da die Diskrepanz zwischen dem Mindest- und dem Höchsttarif des bisherigen Zwei-Stufen-Modells nicht mehr als angemessen gilt. Wir erwarten hier Mehrausgaben von rund 1 Mio. € pro Jahr, die bereits im Haushalt eingeplant wurden.“
Geändert wird auch das Tarifsystem für die Tagespflege, weil dieses laut Rückmeldungen der Träger des Dienstes nicht geeignet sei, flexibel auf die Bedürfnisse der Bürger/innen reagieren zu können. Aus diesem Grund wird nun ein Stundentarif eingeführt. Damit können künftig jene Stunden in Anspruch genommen werden, die benötigt werden.
Über einen Landesregierungsbeschluss wurden zudem Anpassungen bei Einheitsbetrag, Zusatzbeträge und Pauschalbeträge der Seniorenwohnheime gutgeheißen, mit denen das Land diesen Dienst finanziell unterstützt. Diese waren nötig geworden, um dafür die Geldmittel für die anstehende Auszahlung des Inflationsausgleichs für Mitarbeitende der Heime bereitzustellen. Die Einmalzahlung von insgesamt fast 15,7 Mio. € ist für Anfang Jänner vorgesehen.
Quelle: Autonome Provinz Bozen - Presseamt