Die Landesregierung hat mehrere Leistungen angepasst, die über die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung ausbezahlt werden. So wurden die Einkommensgrenzen und die Leistungen für Zivilinvaliden, für Zivilblinde und für Gehörlose erhöht. Die neue Einkommensgrenze für Teilinvaliden beträgt 5.771,35 € jährlich (vorher waren es 5.725,46 €), jene für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose 19.722,50 € jährlich (vorher waren es 19.461,12 €). Erhöht wurden auch die Leistungen und Zulagen für dieselbe Personengruppe um mindestens 0,55% und maximal 4,49%. Im Gegensatz zu anderen Regionen Italiens zahlt das Land höhere Renten für Invalide, Blinde und Gehörlose und Zulagen für minderjährige Teilinvaliden aus (490,40 € monatlich in Südtirol, 336 € monatlich im restlichen Staatsgebiet). Ergänzungszulagen für Vollblinde und für Blinde mit Restsehvermögen werden überhaupt nur in Südtirol ausbezahlt. Änderungen gibt es zudem beim Pflegegeld: Dabei wurde der Betrag der 1. Pflegestufe leicht erhöht. Ab diesem Jahr werden 587,50 € monatlich ausbezahlt, vorher waren es 576,50 €. Diese Anpassung war nötig geworden, da das Pflegegeld der ersten Stufe mindestens gleich hoch sein muss wie die Begleitgeldzulage. Das Land erhöht damit seine Ausgaben in diesem Bereich um rund 925.000 €.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt
