Ab Jänner 2027 gilt italienweit eine neue gesetzliche Regelung, mit der die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen über die Einführung des Rechts auf Erstellung des Lebensprojekts erhöht werden soll. Das Land Südtirol nimmt an der Erprobung der Einführung dieses Gesetzes teil, welche bereits im September 2026 beginnt. Die entsprechende Regelung wurde im August von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen. „Ein selbstbestimmtes Leben“, so Rosmarie Pamer, „ist für jeden Menschen wichtig. Mit der Einführung des Lebensprojekts soll dies künftig auch für Menschen mit Behinderungen besser als bisher möglich sein und damit zur gelebten Inklusion und Teilhabe beitragen.“
Beim so genannten Lebensprojekt handelt es sich um einen „individualisierten, personalisierten und partizipativen Plan“, mit dem, basierend auf den Wünschen, Erwartungen und Präferenzen des/der Betroffenen, darauf hingearbeitet wird, die Lebensqualität zu steigern und eine chancengleiche Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. Erarbeitung und Umsetzung werden von einem Team begleitet. Anlaufstellen für Beratung und Informationen werden von den Trägern der Sozialdienste eingerichtet und können ab dem 1. September kontaktiert werden. Das Projekt richtet sich an Menschen mit einer festgestellten Behinderung (laut Gesetz 104/1992). Die Richtlinien wurden von einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten der Bereiche Gesundheit, Sozialdienste, Bildung, Arbeitsmarktintegration sowie des Dachverbands für Soziales & Gesundheit, erarbeitet. Auch der Rat der Gemeinden hat das Vorhaben positiv begutachtet.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt