Wer 70 Jahre oder älter ist und eine Behinderung gemäß Gesetz 104/1992 nachweisen kann, erhält künftig auch ohne Einstufung das Pflegegeld der ersten Stufe. Dieser Maßnahme stimmte die Landesregierung auf Antrag von Landesrätin Rosmarie Pamer im September zu. „Wir sind“, so Rosmarie Pamer, „derzeit dabei, Maßnahmen umzusetzen, mit denen das Pflegegeld künftig schneller ausbezahlt werden kann. Einiges, wie die Einstufung von Amtswegen bei Demenzkrankheiten, läuft bereits, weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung.“ Zudem sei es gelungen, die Anzahl der Einstufungsteams von 17 auf 21 aufzustocken. Auch wurden neue Räumlichkeiten für die Einstufung vor Ort ausfindig gemacht oder bereits in Betrieb genommen worden.
Die Bescheinigung einer Behinderung gemäß Art. 3 Absatz 3 Gesetz 104/92 bestätigt den Bedarf nach ständiger, kontinuierlicher und umfassender Betreuung. Darum bewertete es die Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden des Südtiroler Sanitätsbetriebs und der Abteilung Soziales, als gerechtfertigt, allen über 70-Jährigen nach Vorlage der Bescheinigung automatisch die erste Pflegestufe zuzuweisen. Damit kann die Bearbeitungszeit für die Einstufungsteams wesentlich reduziert werden, wenn man bedenkt, dass diese Altersgruppe zahlenmäßig den größten Anteil der Antragstellenden auf das Pflegegeld darstellt. Alle, die bereits einen Antrag auf Pflegegeld der ersten Pflegestufe gestellt haben, über 70 Jahre alt sind und über die entsprechende Bescheinigung verfügen, sollen diese nachreichen, um damit auf einfacherem und schnellerem Weg zum Pflegegeld zu kommen.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt