Do. 19.09.2024
Im Rahmen der Beitragsgenehmigung der Lebenshilfe wurde der Zuschuss für die Fahrtkosten zu den Krankenhäusern im In- und Ausland für die notwendigen Eingriffe bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vom Amt für Menschen mit Behinderungen gestrichen. Als Begründung wurde angeführt, dass es sich hierbei um eine sanitäre Leistung handelt. Die Lebenshilfe wandte sich bereits an die neu eingerichtete Task-Force für Soziales & Gesundheit unter der Leitung von Landesrätin Rosmarie Pamer, um eine finanzielle Unterstützung der öffentlichen Stellen für die betroffenen Familien bezüglich der Fahrtkosten zu erwirken.