Pflegegeld und Wartestand: verpflichtende Selbsterklärung

Mo. 19.08.2024
Geldscheine

Wir informieren unsere Mitglieder über eine Mitteilung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE, die alle Personen betrifft, a) deren Kinder Pflegegeld beziehen und b) die einen bezahlten Wartestand für Pflege (Staatsgesetz 104/1992) von mehr als 10 Tagen innerhalb eines Monats in Anspruch nehmen wollen. In dieser Mitteilung heißt es:
„Die Begünstigten des Pflegegeldes sind verpflichtet, die Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes von Seiten der Angehörigen für mehr als 10 Kalendertage im Monat für die Betreuung von Personen mit einer schweren Behinderung mittels einer Eigenerklärung der ASWE mitzuteilen. Für diese Monate steht das Pflegegeld in Höhe der jeweils unteren Stufe zu. Für jene, die bisher das Pflegegeld der Stufe 1 bezogen haben, ändert sich nichts.“
Das Formular für die Eigenerklärung finden Sie hier beigelegt und ist zu übermitteln an die

 

Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel: 0471 418287
aswe.asse@provinz.bz.it