Am 23. April erfolgte in Brixen die Gründung der Stiftung „Dopo di noi – Nach uns“. Insgesamt stellten sich neben den vier Hauptstiftern, der Stiftung Südtiroler Sparkasse, der Lebenshilfe, der Vinzenzgemeinschaft und dem Verein für Sachwalterschaft, sieben Vereinigungen als Mitstifter zur Verfügung. Es sind dies der Dachverband für Soziales & Gesundheit, die Vereinigung Aktive Eltern Behinderter AEB, der Elternverband hörgeschädigter Kinder EHK, der Verein Ariadne, die Vereinigung Peter Pan und die Associazione Italiana Assistenza Spastici AIAS. Armin Reinstadler, Vizepräsident der Lebenshilfe, wurde zum Präsidenten der neuen Stiftung ernannt. Franca Marchetto, Leiterin des Bereichs „Wohnen“ in der Lebenshilfe, ist Mitglied des Verwaltungsrats. Lebenshilfe-Präsident Roland Schroffenegger und Theresia Rottensteiner, Präsidentin der Lebenshilfe Unterland, sind Mitglieder des Stiftungsrats.
Die Stiftung „Dopo di noi – Nach uns“ wurde im Sinne und unter Berücksichtigung auch und insbesondere der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 112 vom 22. Juli 2016 gegründet. Dabei soll diese Stiftung …
- eine auf das Gemeinwohl der Bevölkerung der Provinz Bozen ausgerichtete Einrichtung sein, die selbstbestimmt, eigenständig und eigenverantwortlich ihre institutionellen Ziele verfolgt und sich in ihrer Fördertätigkeit auf die Menschen in ihrem direkten Einzugsgebiet konzentriert, mit Eintragung in das Staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore RUNTS);
- ihren Sitz in Bozen haben;
- den Zweck und das Ziel haben, sich um das Wohlbefinden sowie um die Interessensvertretung von Personen zu kümmern, die eine dauerhafte oder vorübergehende, stabile oder fortschreitende physische, kognitive oder sensorische Beeinträchtigung oder eine psychische Erkrankung haben, und diesen Personen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch und insbesondere nach dem Tod der Eltern;
- sich zum weiteren Ziel setzen, Beratung und Unterstützung auch für Eltern und Bezugspersonen von Menschen mit Beeinträchtigung zu bieten, die ihrerseits pflegebedürftig werden und den Wunsch haben, selbst auch so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben zu können.
Mi. 24.04.2024