Hauspflege wird zum ambulanten Betreuungsdienst

Mi. 11.12.2024

Die Hauspflege wird ab 1. Jänner 2025 zum ambulanten Betreuungsdienst. Mit einer Anpassung der Regelungen und einem Ausbau der Leistungen will das Land künftig noch stärker im Bereich der häuslichen Pflege unterstützen. Eingebracht wurde der entsprechende Beschluss in die Landesregierung von Landesrätin Rosmarie Pamer. „Die Pflege zu Hause“, so sagte sie, „hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Ungefähr 70% der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und brauchen dafür Unterstützung.“ Auch im Landessozialplan 2030 ist ein Ausbau und die Stärkung des Unterstützungsdienstes vorgesehen.
Mit der neuen deutschsprachigen Bezeichnung als „Ambulanter Betreuungsdienst“ soll neben dem Pflegeaspekt auch jener der Betreuung stärker in den Fokus gerückt werden. Die Ziele des Dienstes sind der möglichst lange Verbleib von Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung und dabei die Unterstützung und die Entlastung der Pflegenden. Das Alter als alleiniges Zugangskriterium bei bestimmten Leistungen (wie der Fußpflege) wurde durch den Bedarf ersetzt.
Neben einigen terminologischen Änderungen, der Neuregelung des Dienstes „Transport und Begleitung“ und der Einführung neuer Berufsbilder fällt vor allem die neue Leistung als „Unterstützung für Familien in Notsituationen“ ins Auge. Damit wird Familien in einer unvorhersehbaren Notsituation (unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt, Unterstützung für eine begrenzte Zeit während des Tages, bei der Haushaltsführung oder bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen) Unterstützung angeboten. Der Dienst kann über den Sozialsprengel beansprucht werden.

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt

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