Pflegende Angehörige: Rentenbeiträge für Pflegezeiten

Mi. 09.04.2025

Die Menschen werden immer älter, und gibt es Jahr für Jahr mehr Pflegebedürftige. Um diesen demografischen Wandel bewältigen zu können, braucht es mehrere, sich ergänzende Maßnahmen. „Besonders wichtig dabei ist“, so Landesrätin Rosmarie Pamer, „die Stärkung all dessen, was vor einem stationären Pflegeplatz kommt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterstützung der Pflege zu Hause. Denn unsere älteren Mitbürger/innen möchten, so lange es geht, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dort würdevoll gepflegt werden. Zugleich ist es unbedingt notwendig, pflegende Angehörige zu entlasten. Diese leisten nicht nur einen bedeutenden Beitrag für ihre Familien, sondern für die gesamte Gesellschaft. Dieses Engagement wollen wir wertschätzen und unterstützen.“ In diesem Sinne wurden die Leistungsstunden für den Ambulanten Betreuungsdienst deutlich aufgestockt (2024 wurden rund 140.000 Stunden mehr finanziert als 2023). Zudem vergibt die öffentliche Hand Beiträge für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten. 2024 erhielten fast 600 Personen einen Gesamtbeitrag von 1,7 Mio. €. „Es dürfte aber“, so Rosmarie Pamer, „weit mehr Anspruchsberechtigte geben als tatsächlich ansuchen.“ Der Beitrag steht all jenen zu, die schwerpflegebedürftige Familienmitglieder der 2., 3. oder 4. Pflegestufe betreuen, Rentenlücken haben und Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen oder einem Zusatzrentenfonds beigetreten sind. Vom Beitrag ausgeschlossen sind Vollzeitangestellte, weil diese rentenmäßig bereits abgesichert sind.

Quelle: Autonome Provinz Bozen – Presseamt

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